Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen

1. Der durch die Unterschrift abgeschlossene Kaufvertrag bzw. durch Unterschrift der Auftragsbestätigung gilt für der bei Vertragsabschluß bestellten Ausführungen. Abänderungen des im Kaufvertrag festgelegten Kaufgegenstandes, sowie ein Umtausch desselben sind nur dann möglich, wenn sie so rechtzeitig vorgenommen werden, daß der Verkäufer insbesondere im Zusammenwirken mit seinen Lieferanten, dies noch berücksichtigen kann. Ein Rechtsanspruch auf Abänderung oder Umtausch des Kaufgegenstandes besteht nicht.

2. Für den Fall , daß der Kaufgegenstand vor vollständiger Bezahlung des Kaufpreises an den Käufer ausgefolgt werden sollte, bleibt er bis zur vollständigen Bezahlung des gesamten Kaufpreises samt Nebengebühren im alleinigen und unbeschränktem Eigentum des Verkäufers. Bis zu diesem Zeitpunkt ist der Käufer nicht berechtigt, über den Kaufgegenstand rechtsgeschäftlich zu verfügen, noch ist er berechtigt, diesen zu bearbeiten oder zu verarbeiten, Solange das Eigentumsrecht des Verkäufers aufgrund des vereinbarten Eigentumsvorbehaltes besteht, trägt der Käufer für den ihm anvertrauten Kaufgegenstand die Gefahr des zufälligen Unterganges, des Verlustes oder der Beschädigung. Waren die noch nicht vollständig bezahlt sind dürfen nicht an Dritte weitergegeben werden. Die Kosten sämtlicher Maßnahmen, die zur allfälligen Aussonderung des unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Kaufgegenstandes erforderlich sind, hat der Käufer dem Verkäufer zu ersetzten.

3. Mängel des Kaufgegenstandes sind unverzüglich bei Lieferung desselben bzw. nach Erkennbarkeit schriftlich dem Verkäufer bekanntzugeben. In allen Fällen der Gewährleistung kann sich der Verkäufer bei Gattungsschulden von den Ansprüchen auf Aufhebung des Vertrages oder auf Preisminderung dadurch befreien, daß innerhalb einer angemessenen Frist von höchstenes sechs Wochen die mangelhafte Sache gegen eine mangelfreie ausgetauscht oder im Falle des Preisminderungsanspruches in angemessener Frist in einer für den Käufer zumutbaren Weise eine Verbesserung durchgeführt oder das Fehlende nachgetragen wird.

4. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen in der Höhe von 12 % vereinbart. Im Falle des Zahlungsverzuges hat der Käufer sämtliche Mahnspesen, auch solche durch Einschaltung eines Inkassobüros oder eines Rechtsanwaltes zu bezahlen. Im Falle des Zahlungsverzuges des Käufers ist der Verkäufer nach Setzung einer achttägigen Nachfrist auch berechtigt, den unter Eigentumsvorbehalt verkauften Kaufgegenstand sofort rückzufordern und ohne vorherige Verständigung des Käufers an sich zu nehmen. Das Recht des Verkäufers auf eine angemessene Abgeltung einer allfälligen Entwertung und Abnützung des Kaufgegenstandes sowie auf Ersatz der Kosten für Rückholung des Kaufgegenstandes bleibt davon unberührt.

5. Die Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer erfolgt frei Haus oder durch Selbstabholung durch den Käufer. Der Käufer ist verpflichtet, den vertragsmäßig gelieferten oder zur Abholung bereitgestellten Kaufgegenstand unverzüglich anzunehmen. Kommt er dieser Verpflichtung nicht nach, so gilt die Lieferung des Kaufgegenstandes als an dem Tag erfolgt, an dem die Annahme hätte vertragsgemäß erfolgen sollen. Es können Lagergebühren von 3 % des Kaufwertes pro angefangenen Monat verrechnet werden. Sollte der Kunde den Kaufgegenstand nach Setzung einer 14. tägigen Frist nicht annehmen so kann eine Stornogebühr in der Höhe des Einkaufswertes des Kaufgegenstandes verrechnet werden. Der Verkäufer kann danach über den Kaufgegenstand frei verfügen.

6. Der Käufer hat die Möglichkeit sämtliche Verpackungen dem Verkäufer bei der Lieferung bzw. bei Abholung zur Entsorgung zu übergeben.

7. Die Daten des Käufers werden nach den einschlägigen Bestimmungen des Datenschutzgesetztes in der EDV des Verkäufers gespeichert und der Käufer anerkennt, daß diese Daten für Zwecke der Buchhaltung und Kundenevidenz vom Verkäufer verwendet werden, wie zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs, zu Werbezwecken des Verkäufers und zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften.

8. Rücktrittsrecht des Käufers.
Hiebei gelten die Bestimmungen §3 KSchG

9. Zahlung des Kaufgegenstandes
Bezahlung hat lt. Angabe auf dem Kaufvertrag bzw. der Auftragsbestätigung zu erfolgen.
Skontoabzüge werden nur anerkannt wenn diese auf dem Kaufvertrag oder der Auftragsbestätigung extra angeführt sind.

10. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Oberwart

11. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden an Einbaumöbeln die aufgrund baulicher Gegebenheiten entstanden sind, dies sind insbesondere Schimmelbefall aufgrund feuchter Mauern.
Der Verkäufer ist nicht verpflichtet Feuchtigkeitsmessungen an Mauern oder Fußböden durchzuführen. Für Beschädigungen an Möbeln die durch Feuchtigkeit entstanden sind, übernimmt der Verkäufer keine Haftung. Elektrogeräte und Spülen werden, wenn vereinbart, eingebaut jedoch nicht angeschlossen.

12. Sollte der Verkäufer Teile des Auftrags nicht wie vereinbart erfüllen können, ist dieser berechtigt eine Ersatzlösung dem Käufer anzubieten. Eine Auftragsauflösung aufgrund eines Lieferproblemes z.B. Ware welche bei Aufragsabschluß gewählt wurde ist nicht mehr lieferbar, ist nicht möglich. 

13. Abweichungen von diesem Geschäfts- und Lieferbedingungen bedürfen zu Ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.

14. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, wird hierdurch der übrige Inhalt der AGB nicht berührt. Ergeben sich Lücken, so verpflichten sich die Vertragsteile, eine Regelung zu treffen, die im wirtschaftlichen Ergebnis der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.